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Die praktische Mindestausbildung

 

Grundausbildung:

Die praktische Mindestausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung (Sonderfahrten) abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von der Fertigkeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die notwendigen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.

 

ÜL - Überlandfahrten:

Schulung auf Bundes- oder Landstrassen (Überlandfahrten, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)

 

AB - Autobahnfahrten:

Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftstrassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, der durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Strassen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)

 

NF - Nachtfahrten:

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstrassen in Stunde zu je 45 Minuten)

 

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen wird!!!

 

Eine Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier »